UNO-Frauenrechtskonvention: Fachausschuss kritisiert Schweizer Steuerdumpingpolitik. Wann handelt der Bundesrat endlich?

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SCHWEIZ: INTERPELLATION

Interpellation 22.4518 Funiciello Tamara vom 16. Dezember 2022 und Stellungnahme des Bundesrats vom 1. Februar 2023

«Ende Oktober veröffentlichte der zuständige Fachausschuss der UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW) seinen 6. Bericht zur Umsetzung der Konvention durch die Schweiz. Darin äussert sich der Ausschuss auch besorgt über die negativen Auswirkungen der Schweizer Steuerpolitik, die Steuerflucht von Konzernen und vermögenden Personen aus dem globalen Süden begünstigt (Paragraph 20 und 21). Durch die Steuerflucht fehlt es in diesen Ländern an Steuergeld für gute Geburtsstationen, sichere öffentliche Verkehrsmittel, Kinder- und Altenbetreuung und vielem anderem. Das geht in erster Linie auf Kosten der Frauen. Denn bekanntlich verschwinden Kinder und Kranke nicht, wenn Betreuungsplätze fehlen - die Arbeit muss dann unbezahlt von Frauen erledigt werden. Dies wiederum führt zu tieferer Erwerbsquote, Abhängigkeitsverhältnisse und Gewalt. Bereits 2016 hat das CEDAW die Schweiz dazu aufgefordert, (zitiert aus dem Englischen) "unabhängige, partizipatorische und regelmässige Folgenabschätzungen der extraterritorialen Auswirkungen seiner Bankgeheimnis- und Unternehmenssteuerpolitik auf die Rechte der Frauen und die substanzielle Gleichberechtigung vorzunehmen". Bis heute hat der Bundesrat diese Empfehlung einer UNO-Konvention einfach ignoriert und sich nicht einmal dazu geäussert.»

Direkter Link zur Interpellation und Stellungnahme des Bundesrates (parlament.ch)

Gender Law Newsletter FRI 2023#2, 01.06.2023 - Newsletter abonnieren