Schichtzulagen und Lohngleichheitsanalyse mit Logib

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SCHWEIZ: MOTION

Motion 23.4139 Peter Schilliger vom 28. September 2023, Nationalrat

Der Bundesrat soll beauftragt werden, Art. 7 lit. d der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse wie folgt zu ergänzen: «Alle Lohnbestandteile wurden vollständig erfasst, mit Ausnahme von Erschwernis-Zulagen (Schicht- sowie Pikettdienst-Zulagen) wenn das Unternehmen deklariert, dass diese per se und in ihrer Höhe diskriminierungsfrei ausgestaltet sind und die Mitarbeitenden unabhängig von ihrem Geschlecht Zugang zu entsprechenden Arbeiten haben». In seiner Antwort auf eine entsprechende Interpellation (22.3447) hatte der Bundesrat bereits geschrieben: «Sowohl Schicht- als auch Nachtzulagen sind Vergütungselemente, die (…) angesichts des Ermessens der Arbeitgeberin in Bezug auf deren Zuteilung (Arbeits-/Einsatzplanung) und bzw. oder Bemessung (Höhe) ein Diskriminierungspotential bergen.»
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Reduktion der im Analysetool Logib enthaltenen Toleranschwelle von 5 auf 2.5 % (siehe nachstehend), zeichnet sich eine gewisse Nervosität bei einem Teil der Arbeitgebenden ab. So hat z.B. Swissmem in einem Artikel vom 13.10.2023 geltend gemacht: «Für die Halbierung des Schwellenwertes gibt es keine sachlichen Gründe. Es entsteht dadurch einzig die Gefahr, dass viele Firmen diesen Wert überschreiten, obwohl sie korrekt handeln. Erklären lässt sich dies am Beispiel der Schichtzulagen: Nachweislich werden den Männern und Frauen in den Betrieben dieselben Schichtzulagen bezahlt. Sie beinhalten also kein Diskriminierungspotenzial. Trotzdem müssen die Schichtzulagen gemäss EBG zwingend in die Lohngleichheitsanalyse einbezogen werden.» Siehe auch die Interpellation 23.4178 von Nationalrat Marcel Dobler.
Unter anderen Kurt Paerli und Camill Oberhauser in Diskriminierungsfreie Messung der Lohngleichheit (Jusletter 25.11.2019), haben aber gerade auf das Diskriminierungspotential von Arbeitszeitmodellen als Modellvariable  mit Erklärungspotenzial (N216 ss.) und die Problematik von Schichtzulagen hingewiesen.
Effektiv werden ab 1.1.2024 Anpassungen beim Analysetool der Eigenossenschaft vorgenommen, insbesondere:
- Bei Kontrollen der Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen des Bundes gilt die Teilnahmebedingung der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ab dem Schwellenwert von 5% als nicht erfüllt (aus der Toleranzschwelle wird Grenzwert).
- Für Lohngleichheitsanalysen mit Logib ausserhalb des Kontexts des öffentlichen Beschaffungswesens wird neu ein Wert von 2,5 % ausgegeben. Hierbei handelt sich um einen fakultativen Zielwert: Ziel ist, in diesen Fällen die Resultate genauer zu analysieren. (Siehe Anpassung der Toleranzschwelle per 1.1.2024: ebg.admin.ch).
Hinzuweisen ist, dass auch körperliche Anforderungen und Belastungen in Logib bereits als Erklärfaktor Eingang haben, und zwar bei der Bewertung der Funktionen (siehe Wegleitung Logib 2 (Version 2023.1), Ziffer 8.6).

Direkter Link zur Motion (parlament.ch)

Gender Law Newsletter FRI 2023#4, 01.12.2023 - Newsletter abonnieren