Prüfung wirksamerer Massnahmen zum Opferschutz in Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt

SCHWEIZ: OPFERSCHUTZ

Bericht des Bundesrates vom 3. Dezember 2021 in Erfüllung des Postulates 9.4369 Arslan

«Der Bundesrat will Opfer häuslicher Gewalt mit elektronischen Hilfsmitteln besser schützen. Richtig eingesetzt, können sie dem Opfer mehr Sicherheit bieten und seine Lebensqualität erhöhen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat gestützt auf die Ergebnisse einer externen Studie. Einen Bericht dazu hat er an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 verabschiedet. Der Bundesrat begrüsst deshalb auch die bereits laufenden Arbeiten der Kantone und empfiehlt ihnen, die Ergebnisse der externen Studie und des vorliegenden Berichts in ihre künftigen Überlegungen einzubeziehen.

In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 19.4369 'Prüfung wirksamer Massnahmen zum Opferschutz in Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt' teilt der Bundesrat die Schlussfolgerungen einer Studie der Universität Bern, wonach elektronische Hilfsmittel dem Opfer mehr Schutz und Sicherheit bieten können. Die Studie, die sich insbesondere auf Erfahrungen in Spanien stützt, zeigt: Eine aktive Überwachung der gewaltausübenden Person, kombiniert mit einem Notfallknopf und einem Tracker für das Opfer, kann zu einem effektiveren Schutz des Opfers beitragen. Zudem können solche Massnahmen Wiederholungstaten verhindern und die Lebensqualität der Opfer verbessern.

Der Bundesrat teilt auch die Empfehlung der externen Studie, dass die Schweiz im Bereich der technischen Hilfsmittel für den Opferschutz ihr Wissen vertiefen und Erfahrungen sammeln muss. Er begrüsst deshalb die auf kantonaler Ebene geplanten Pilotprojekte, bei denen dem Opfer auf dessen Wunsch hin ein Notfallknopf zur Verfügung gestellt wird.»

Direkter Link zum Bericht des Bundesrates (bj.admin.ch)
Direkter Link zur Studie der Universität Bern (bj.admin.ch)
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