Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen

SCHWEIZ: BOTSCHAFT ERWERBSERSATZGESETZ

Botschaft zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (18.092)

Der Ständerat hat der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes als Erstrat am 02. März 2020 zugestimmt.
Die Erwerbsersatzverordnung soll dahingehend geändert werden, dass sich bei einem Krankenhausaufenthalt des Neugeborenen von mindestens drei Wochen der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verlängert. Die der Botschaft zugrunde liegende Motion haben wir im Newsletter 2016#4 behandelt und deren Annahme durch beide Räte im Newsletter 2017#3.

Behandlung durch den Ständerat (parlament.ch)
Direkter Zugang zur Botschaft (admin.ch)