Massnahmen für eine effektivere Bekämpfung von Menschenhandel

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SCHWEIZ: MENSCHENHANDEL

fedpol - Bundesamt für Polizei

Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es in der Schweiz zwischen 2019 und 2021 durchschnittlich 100 Opfer von Menschenhandel pro Jahr.

Diese Opfer sind in der Regel ausländischer Herkunft und werden durch falsche Versprechungen ins Land gelockt. Die Täter nutzen die Verwundbarkeit dieser Individuen aus, um sie auszubeuten und zu kontrollieren. Insbesondere bleibt sexuelle Ausbeutung die vorherrschende Form des Menschenhandels in der Schweiz, jedoch wurden gleichzeitig zunehmende Anhaltspunkte für Arbeitsausbeutung in diversen Branchen ermittelt.
 
Der Bundesrat hat am 9. Juni 2023 beschlossen, die Verordnung gegen Menschenhandel anzupassen. Eine bedeutende Änderung besteht darin, dass das Bundesamt für Polizei (fedpol) künftig befugt sein wird, anonymisierte Analysen von Strafurteilen im Bereich Menschenhandel durchzuführen.
Die Verordnung gegen Menschenhandel ermächtigt das fedpol, Organisationen und Projekte, die sich aktiv gegen Menschenhandel engagieren, finanziell zu unterstützen – insbesondere im Bereich der Opferhilfe. Hierfür werden jährlich Finanzmittel in Höhe von 600'000 Franken zur Verfügung gestellt.

Direkter Zugang zur Medienmitteilung des Bundes (admin.ch)

Gender Law Newsletter FRI 2023#3, 01.09.2023 - Newsletter abonnieren