Lohngleichheit

SCHWEIZ: DIVERSE VORSTÖSSE AUF BUNDESEBEN

 

Parlamentarische Vorstösse zur Lohngleichheit

Nach der knappen Annahme der AHV-Reform durch die Schweizer Stimmbevölkerung am 25. September 2022 wurden gleich mehrere parlamentarische Vorstösse zur Lohngleichheit im Parlament lanciert:

- Parlamentarische Initiative Gysi (22.473) Sanktionen bei Verstössen gegen die Lohngleichheit:
Die Initiative fordert eine Ergänzung des Gleichstellungsgesetzes mit einem Strafartikel, der Arbeitgebende, bei welchen ein Jahr nach Feststellen einer geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung in einer wiederholten Analyse wiederum eine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung festgestellt wird, mit Busse bestraft.

- Parlamentarische Initiative Prelicz-Hubert (22.464) Verbindliche Lohngleichheit
Die Initiative sieht folgende Ergänzungen des Gleichstellungsgesetzes vor: eine verpflichtende Lohnanalyse bei Betrieben ab mehreren Mitarbeitenden, die Durchführung von regelmässigen Kontrollen durch eine tripartite Kommission (Bund, Arbeitgebende und Arbeitnehmende), Unternehmen, welche die Pflicht zur Information der Mitarbeitenden über die Ergebnisse der Lohnanalysen nicht einhalten und Lohndiskriminierungen nicht beheben, werden sanktioniert.

- Motion Fehlmann Rielle (22.4208) Nach dem Ja zur AHV 21 ist es an der Zeit, die Lohngleichheit umzusetzen
Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Gleichstellungsgesetz so zu revidieren, dass Arbeitgeber*innen, die 50 oder mehr Arbeitnehmer*innen haben, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen. Eine Stelle des Bundes soll diesbezüglich Kontrollen organisieren.

- Motion Gysin (22.4159) Gleichstellung auch im Bereich des Lohns
Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Gleichstellungsgesetz abzuändern. Sofern gemäss Lohnanalyse Lohndifferenzen bestehen sollten, sollen die Unternehmen Massnahmen ergreifen müssen, um die Differenzen zu reduzieren. Sollten die Unternehmen solche Massnahmen unterlassen, sollen Unternehmen dafür sanktioniert werden. Kontrollen über die Durchführung von Lohnanalyse und die Umsetzung von Massnahmen sollen im Rahmen von arbeitsmarktlichen Kontrollen durchgeführt werden.

- Motion Gysin (22.4157) Gleicher Lohn für gleiche Arbeit soll endlich Realität werden
Der Bundesrat soll gemäss Motion das Gleichstellungsgesetz ergänzen: Arbeitgeber*innen, die eine signifikant von null abweichende Lohndifferenz aufweisen, müssen die Lohnanalyse innerhalb von zwei Jahren wiederholen. Zudem sollen Vertreter*innen von Arbeitnehmer*innen ebenfalls über die Resultate der Lohnanalysen informiert werden müssen.

- Motion Marti (22.4152) Transparenz bei Verstössen gegen Lohngleichheit schaffen
Die Motionärin verlangt eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes. Künftig sollen Arbeitgeber*innen, die innert vorgeschriebener Frist keine Lohngleichheitsanalyse durchführen, die Durchführung nicht kontrollieren lassen oder bei denen die Analyse wiederholt eine Diskriminierung festgestellt hat, in eine öffentlich zugängliche Liste eingetragen werden.

- Interpellation Imboden (22.4088) Auswertungen der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern ohne Verspätung
Die Nationalrätin möchte u.a. wissen, wieso die Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern jeweils später als die Lohnstrukturerhebung LSE publiziert werde.

Gender Law Newsletter 2022#04, 01.12.2022