Keine Kinderkopftücher an Schulen und Kindergärten. Eine Frage der Gleichberechtigung, des Kinderschutzes und nicht der Religion

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SCHWEIZ: POSTULAT

Postulat 22.4559 Binder-Keller Marianne vom 16. Dezember 2022 und Stellungnahme des Bundesrats vom 15. Februar 2023

Die Postulantin beantragte, dass der Bundesrat einen Bericht erstattet, um sicherzustellen, dass allen Kindern an Schulen und Kindergärten gleiche Rechte und Freiheiten gewährt werden und der Kinderschutz gewährleistet ist. Sie argumentierte, dass Kinderkopftücher Unterordnung und Diskriminierung von muslimischen Mädchen symbolisieren und im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Bestimmungen stünden. Sie betonte, dass Schulen Freiräume für Freiheit und Gleichberechtigung sein sollten, das Tragen von Kopftüchern jedoch die Entwicklung und Bewegungsfreiheit der Mädchen beeinträchtigt und im Widerspruch zum pädagogischen Ziel der Gleichberechtigung stehe. Sie betonte, dass es wichtig sei, die Religionsfreiheit nicht als Rechtfertigung für Unterordnung zu verwenden. Die Postulantin machte deutlich, dass die Aufmerksamkeit nicht auf eine kleine Minderheit von Mädchen gerichtet werden dürfe, sondern dass es um das Recht aller Kinder gehe.

Der Bundesrat hingegen betont, dass seine Haltung zu Kinderkopftüchern in Schulen unverändert ist. In einem früheren Bericht von 2017 stellte der Bundesrat fest, dass kein gesetzlicher Handlungsbedarf bestehe und die Zuständigkeit in Bildungsfragen den Kantonen obliegt. Ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen wäre laut Bundesgericht verfassungswidrig. Der Bundesrat sah daher keinen Anlass, erneut einen Bericht zu diesem Thema zu verfassen.

Direkter Link zu Postulat und Stellungnahme des Bundesrates (parlament.ch)

Gender Law Newsletter FRI 2023#2, 01.06.2023 - Newsletter abonnieren