Harmonisierung der Strafrahmen für Gewalttaten

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SCHWEIZ: STRAFRECHTSREVISION

Seit Juli 2023 gelten in der Schweiz höhere Strafen für Gewalttaten.

Das Parlament hat Strafdrohungen im Strafgesetzbuch, Militärstrafgesetz und Nebenstrafrecht angepasst. Besonders bei Gewaltdelikten werden strengere Strafen eingeführt, wie eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für schwere Körperverletzung. Der Strafrahmen für Gewalt oder Drohungen gegen Beamte wird ebenfalls verschärft. Wer an Ausschreitungen teilnimmt und Gewalt gegen Blaulicht-Organisationen ausübt, wird mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe bestraft.

Die Strafrahmen für Sexualdelikte werden hingegen im Parlament aktuell noch überprüft. Das Sexualstrafrecht soll an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst und strengere Strafen für Sexualdelikte vorgesehen werden. Die Beratungen im Parlament zu diesen geplanten Änderungen sind derzeit noch im Gange.

Direkter Zugang zur Medienmitteilung des Bundes (admin.ch)

Gender Law Newsletter FRI 2023#3, 01.09.2023 - Newsletter abonnieren