SRG. Für eine ausgeglichene Gewichtung von Frauen- und Männersport

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SCHWEIZ: MOTION

Motion 23.4158 Carlo Sommaruga vom 28. September 2023, Ständerat

Die Motion fordert den Bundesrat auf, bei der nächsten Erneuerung der Konzession der SRG eine Geschlechterparität im Sport zu integrieren. Als öffentlich-rechtlicher Rundfunk soll die SRG gleichermaßen zur Wertschätzung des Frauensports und des Männersports beitragen, sowohl im Breiten- als auch im Spitzensport, sowohl in Teamsportarten als auch in Individualsportarten. Es wird festgestellt, dass trotz Fortschritten, wie während der kürzlichen Frauenfußball-Weltmeisterschaft (im Juli/August 2023) in Australien, der Frauenfußball immer noch nicht angemessen repräsentiert ist.

Das Fehlen von finanziellen Ressourcen und Sichtbarkeit in den Medien wird als Hindernis für die Entwicklung weiblicher Vorbilder genannt. Dieses Defizit betrifft nicht nur den Fußball, sondern auch viele Mannschaftssportarten. Die Motion betont, dass die derzeitige Konzession der SRG, die lediglich fordert, die Geschlechter angemessen zu präsentieren, nicht ausreichend ist. Daher wird im Rahmen der bevorstehenden Konzessionsverhandlungen, die bis Ende 2024 abgeschlossen sein sollen, eine klare Paritätsanforderung zwischen Frauensport und Männersport eingefordert, um den Frauensport im Allgemeinen und insbesondere Teamsportarten zu fördern und herausragende weibliche Sportpersönlichkeiten ins Rampenlicht zu rücken.

Der Bundesrat hielt fest, dass die Unterrepräsentation von Frauen im Sport von den Schweizer Medien erkannt werde. Insbesondere lobte er die Massnahmen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), da diese in den letzten Jahren ihre Live-Übertragungen von Frauensportarten verdreifacht habe. Im Jahr 2022 hätten Frauen bereits 35% des Gesamtangebots an Live-Sportübertragungen ausgemacht. Aufgrund dieser Bemühungen und der Sensibilität der SRG für dieses Anliegen, sehe der Bundesrat keinen Bedarf für zusätzliche Regelungen.

Direkter Link zur Motion (parlament.ch)

Gender Law Newsletter FRI 2023#4, 01.12.2023 - Newsletter abonnieren