Abschaffung von § 219a («Werbeverbot» für Schwangerschaftsabbrüche)

DEUTSCHLAND: STRAFRECHT

Am 24. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linksfraktion die Streichung des sog. «Werbeverbotes» für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) veranlasst. Der § 219a StGB wird ersatzlos gestrichen und alle Urteile, die aufgrund dieser Bestimmung erlassen worden sind, werden aufgehoben.

Direkter Link zum Geschäft (bundestag.de)
Direkter Link zum Beitrag von Valentina Chiofalo (verfassungsblog.de)
Gender Law Newsletter 2022#03, 01.09.2022