Urteilsbesprechung: BGer 5A_568/2021 vom 25. März 2022

SCHWEIZ: FAMILIENRECHT

2022
Humanrights.ch, Neue Praxis im Unterhaltsrecht verschärft finanziellen Druck auf Frauen, Mai 2022.

«Wer in einer «nicht lebensprägenden» Ehe die Kinderbetreuung übernimmt, hat nach der Scheidung nicht mehr automatisch Anspruch auf persönlichen Unterhalt. Mit einem Wegweisenden Urteil verschärft das Bundesgericht bestehende ökonomische Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern.

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 25. März 2022 entschieden, dass die Betreuung von Kindern alleine nicht mehr genügt, um einen Anspruch auf persönlichen Unterhalt nach der Scheidung zu rechtfertigen. Der Entscheid reiht sich in eine Serie von Urteilen des Bundesgerichts ein, die eine neue Ära im Unterhaltsrecht einläuten. Die Stossrichtung ist klar: Frauen sollen nach der Scheidung für sich selbst sorgen.

Im konkreten Fall waren die Eheleute seit 2009 verheiratet und wurden 2011 Eltern einer gemeinsamen Tochter. Nach der Geburt beendete die Mutter ihre Erwerbstätigkeit und konzentrierte sich auf die Betreuung des Kindes, während der Vater weiterhin Vollzeit einer Erwerbsarbeit nachging. Im Juni 2012 trennte sich das Paar und wurde im Mai 2018 geschieden. Im späteren Verfahren zu den Scheidungsnebenfolgen hat das Zürcher Obergericht den Ehemann unter anderem dazu verpflichtet, bis im Oktober 2027 monatliche Unterhaltsbeiträge von mehr als 10‘000 Schweizer Franken zu bezahlen. Er wehrte sich dagegen bis vor das Bundesgericht: Seine gut ausgebildete Ex-Ehefrau könne selbst für ihren Unterhalt aufkommen.»

Direkter Link zum Artikel (humanrights.ch)
Direkter Link zum Urteil (bger.ch)

Gender Law Newsletter FRI 2022#2, 01.06.2022 - Newsletter abonnieren