Fehlende rechtliche Bestimmungen und praktische Massnahmen zum Schutz aller Betroffenen


WELT & SCHWEIZ: ISTANBUL CONVENTION


2022

Council of Europe, GREVIO Baseline Evaluation Report Switzerland, November 2022.

Am 15. November 2022 wurde der erste Bericht über die Umsetzung der Instanbul-Konvention in der Schweiz veröffentlicht. "Laut den Expert*innen des Europarates stehen für die Bekämpfung von Gewalt auf allen Ebenen zu wenig finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung. Sie fordern die Behörden auf, die Finanzierung von Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt – sowie von auf die Bekämpfung von Gewalt spezialisierten Organisationen und Angeboten – dauerhaft sicherzustellen. Um allen Betroffenen von Gewalt und ihren Kindern Schutz zu garantieren, müsse dringend auch eine angemessene und stabile Finanzierung von spezialisierten Unterkünften mit genügend Plätzen gewährleistet werden.

GREVIO fordert zudem die Einführung eines schweizweit standardisierten und gendersensiblen Verfahrens zur Risikobewertung und zum Sicherheitsmanagement e. Dieses solle systematisch in allen Fällen von Gewalt – einschliesslich Zwangsheirat, FGM/C und Sexualisierter Gewalt – angewendet werden, um die Hindernisse für die kantonsübergreifende Zusammenarbeit zu beseitigen."


Direkter Link zur Mitteilung von humanrights.ch (www.humanrights.ch)

Direkter Link zum Bericht (rm.coe.int/grevio)
Siehe auch direkter Link zum Alternativbericht vom Juni 2021 (istanbulkonvention.ch)


Gender Law Newsletter 2023#01, 01.03.2023