Müssen Religionsgemeinschaften gleichgeschlechtliche Paare trauen?
 

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SCHWEIZ: EHE FÜR ALLE

2023

Saskia THOMI, Eine grundrechtliche Betrachtung, Universität Freiburg, Dezember 2022.

«Seit dem 1. Juli 2022 dürfen gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz zivil heiraten. Was bedeutet diese staatliche Neuerung für Religionsgemeinschaften? Der vorliegende Beitrag untersucht aus einer grundrechtlichen Perspektive, ob Religionsgemeinschaften aufgrund der staatlichen Öffnung der Ehe «für alle» verpflichtet sind, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen.»

Saskia Thomi kommt zum Schluss, dass öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften aus grundrechtlicher Sicht verpflichtet werden können, Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare anzubieten. Es wird vorgeschlagen, den Religionsgemeinschaften eine Übergangsfrist zu gewähren und bei Weigerung die Anerkennungsbedingungen neu zu verhandeln. Privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften können nicht dazu gezwungen werden. Das Anerkennungssystem sollte angesichts veränderter Werte der Gesellschaft angepasst werden, wobei dies eine politische und keine juristische Frage sei.

Direkter Link zur Publikation (unifr.ch)

Gender Law Newsletter FRI 2023#2, 01.06.2023 - Newsletter abonnieren