Ist das Versenden von «Dick Pics» strafbar?

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Gender Law Newsletter FRI 2024#1, 01.03.2024 - Newsletter abonnieren

SCHWEIZ: STRAFRECHT

2024

«Mit der Verbreitung von Mobiltelefonen hat auch das Ver­senden von «Dick Pics» zugenommen. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie das Versenden unerwünschter Fotos männlicher Genitalien strafrechtlich zu werten ist. In Frage kommen Exhibitionismus (Art. 194 StGB), Porno­grafie (Art. 197 StGB) und sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB). Dabei wird sich zeigen, dass keiner dieser Tatbe­stände wirklich passt. Auch nach der Revision des Sexual­strafrechts ist das Problem nicht abschliessend gelöst.»

Direkter Link: sui-generis.ch