Interim measures: ein erfolgsversprechendes Instrument zum Schutz der Menschenrechte

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WELT: MENSCHENRECHTE

2023

Der Verein AsyLex hat anhand von Individualbeschwerden bei UNO-Ausschüssen bereits in über 20 Fällen interim measures erwirkt. Sie erweisen sich insbesondere im Asylbereich als hilfreiches Instrument zum Schutz der Menschenrechte, verdeutlichen aber auch die Unzulänglichkeiten der Schweizer Rechtspraxis.

Verschiedene Zusatzprotokolle zu UNO-Abkommen enthalten die Möglichkeit von Individualbeschwerden. Dabei gibt es vorsorgliche Massnahmen, die sogenannten interim measures. Sie zielen darauf ab, die Personen im laufenden Individualbeschwerdeverfahren vor drohenden Menschenrechtsverletzungen und einem nicht wiedergutzumachenden Schaden zu bewahren. Insbesondere im Asylwesen ist die Schweiz oft Adressatin von vorsorglichen Massnahmen durch die UNO-Vertragsorgane. Humanrights.ch und Asylex haben dazu Beispiele, Grundkenntnisse und Materialen gesammelt für die Rechtspraxis, die gerade auch bei den problematischen Rückführungen von Asylsuchenden aus der Schweiz nach Kroatien nutzbar sein können.

Direkter Zugang zu den Artikeln auf humanrights.ch: Interim measures, mit weiteren Links; speziell mit Bezug auf Kroatien.

Gender Law Newsletter FRI 2023#3, 01.09.2023 - Newsletter abonnieren