SCHWEIZ: KURIOSITÄTEN AUS DEM BUNDESHAUS 

Antwort des Bundesrates auf die Frage (21.7563) von Nationalrat Simon Stadler zum Umgang mit dem Genderstern

Auf die Frage von Nationalrat Simon Stadler, welche Position der Bundesrat betreffend des Gendersterns einnehme, antwortete dieser am 14. Juni 2021: «Die Verwendung des Gendersterns und ähnlicher nicht amtlicher Schreibweisen ist in Texten des Bundes (...) nicht zulässig. Der Bundesrat hält diese noch stark experimentellen Schreibweisen für nicht geeignet, das Anliegen einer inklusiven Sprache in den Texten des Bundes umzusetzen. Sie führen zu verschiedenen sprachlichen, sprachpolitischen und rechtlichen Problemen.» Dass der Bundesrat den Genderstern als experimentell und nicht geeignet für eine inklusive Sprache ansieht, hat bei uns für das eine oder andere Kopfschütteln oder Schmunzeln gesorgt, da der Genderstern doch bereits relativ verbreitet ist. Dass die Antwort des Bundesrats am feministischen Streiktag veröffentlicht wurde, spricht für sich...

Direkter Zugang zur Frage und zur Antwort des Bundesrates (parlament.ch)

FRI - Gender Law Newsletter 2021#3 - VI.2