Vortrag von Elisabeth Holzleithner: 'Intersektionalität im Recht. Genese, Krisen, Perspektiven'

DEUTSCHLAND: VORTRAG INTERSEKTIONALITÄT

«Begriff und Konzept der Intersektionalität stammen ursprünglich aus der kritischen Rechtswissenschaft – insbesondere Kimberlé Crenshaws paradigmatische Überlegungen zum Versagen des Antidiskriminierungsrechts beim Zusammentreffen mehrerer Diskriminierungsgründe wie Race und Gender. Die einschlägigen Fälle zeichnen sich häufig durch ein komplexes Ineinandergreifen von unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen aus, wie etwa im Fall DeGraffenreid gegen General Motors, und juristische Instanzen sehen sich typischerweise unfähig, in solchen Konstellationen rechtlich suspekte Benachteiligungen zu erkennen. Derartige Fälle scheinen im „toten Winkel“ (Dagmar Schiek) des Antidiskriminierungsrechts zu liegen. Kritische Analysen dieser Form der Ignoranz des juristischen Diskurses vermehren sich seit Ende der 1980er Jahre; die mit einschlägigen Fällen konfrontierten Gerichte konnten davon aber bislang nicht erreicht und/oder überzeugt werden, und so liest sich eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus 2016 (Parris) gerade so, als wäre nie über Fragen intersektionalen Zusammenwirkens von Diskriminierungsgründen (in Parris: Alter und sexuelle Orientierung) diskutiert worden. Das Nämliche gilt für die Judikate des EuGH zu Verboten des Tragens von genderspezifischen Kopfbedeckungen aus religiösen Motiven. Der Vortrag widmet sich den damit angestoßenen Fragestellungen vor dem Hintergrund einer komplexen Wahrnehmung von Geschlecht als Anerkennungsverhältnis im Rahmen normgeprägter Erwartungen. Ausgehend vom Konzept der Intersektionalität wird gezeigt, wie Recht in eine produktive Krise gestürzt werden könnte, und welche Perspektiven sich daraus ergeben.»

Direkter Link zur Aufzeichnung des Vortrags (youtube.com)