Streichung der Geschlechtsangabe nach deutschem Recht – Keine Anerkennung in der Schweiz

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SCHWEIZ: RECHTLICHE GESCHLECHTERORDNUNG

Bundesgericht, 8. Juni 2023 (5A_391/2021)

Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine in Deutschland, von einer Person schweizerischer Nationalität erlangte Streichung der Geschlechtsangabe, in der Schweiz nicht anerkannt wird.

Die bestehende binäre Geschlechterordnung (Mann/Frau) bleibt weiterhin bestehen, und der Verzicht auf eine Geschlechtsangabe ist nicht erlaubt. Das Bundesgericht betont, dass es aufgrund der Gewaltenteilung nicht befugt sei, davon abzuweichen. Die Streichung der Geschlechtsangabe im schweizerischen Personenstandsregister verstosse gegen geltendes Bundesrecht. Das Gericht weist darauf hin, dass die Änderung des Geschlechts gemäß schweizerischem Recht im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt sei, und betont die Unmöglichkeit, diese Grundsätze aufgrund des klaren Willens des Gesetzgebers zu umgehen. Die Frage, ob ein Verzicht auf die Geschlechtsangabe dem schweizerischen Ordre Public entspricht, bleibt unbeantwortet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Verletzung staatlicher Handlungspflichten in Bezug auf einen solchen Verzicht abgelehnt und darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit angemessener gesetzlicher Maßnahmen angesichts der Situation betroffener Personen bestehen bleibt.

Link zur Medienmitteilung des Bundesgerichts (bger.ch)
Direkter Link zum Urteil (bger.ch)

Gender Law Newsletter FRI 2023#3, 01.09.2023 - Newsletter abonnieren