Erziehung und Kinderbetreuung - Festlegung Assistenzbeitrag

Spendenbutton / Faire un don

SCHWEIZ: INVALIDENVERSICHERUNG

Bundesgericht, 6. September 2022 (9C_538/2021)

«Die Standardwerte im Bereich "Erziehung und Kinderbetreuung" zur Festlegung des Assistenzbeitrags sind nicht sachgerecht. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer alleinerziehenden körperbehinderten Frau mit zwei Kindern teilweise gut: die in diesem Bereich vorgegebenen Minutenwerte sind nicht sachgerecht. Bei einer Person, die umfassende Dritthilfe benötigt, beträgt der maximale Hilfebedarf im Bereich "Erziehung und Kinderbetreuung" gemäss FAKT2 lediglich 14 Stunden pro Woche. Indessen ergibt sich beispielsweise aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE), dass im Jahr 2020 in Haushalten mit Kindern der durchschnittliche Zeitaufwand für die Kinderbetreuung bei Frauen 23 und bei Männern 14,8 Stunden pro Woche betrug. Auch wird in FAKT2 weder die Anzahl der Kinder noch die An- oder Abwesenheit eines anderen Elternteils berücksichtigt. Die fragliche Position "Erziehung und Kinderbetreuung" in FAKT2 erweist sich damit als bundesrechtswidrig. Die zuständige IV-Stelle wird weitere Abklärungen zum Hilfebedarf im Bereich "Erziehung und Kinderbetreuung" treffen und neu entscheiden müssen.»

Direkter Link zum Urteil (bger.ch)
Weitere Beiträge zu diesem Urteil (inclusion-handicap.ch)

Gender Law Newsletter FRI 2023#2, 01.06.2023 - Newsletter abonnieren