Gender Law Newsletter FRI 2026#1, 01.03.2026
Motion 25.4848 eingereicht von Manuela Weichelt am 19. Dezember 2025 im Nationalrat
Postulat 25.4616 eingereicht von Delphine Klopfenstein-Broggini am 17. Dezember 2025 im Nationalrat
Postulate 25.4705 und 25.4706 eingereicht von Sibel Arslan am 18. Dezember 2025 in Nationalrat
Interpellation 25.4437 eingereicht von Maya Graf am 2. Dezember 2025 im Ständerat
Interpellation 25.4689 eingereicht von Aline Trede am 18. Dezember 2025 im Nationalrat
Im Nachgang zum zweiten Staatenbericht zur Istanbul-Konvention (vgl. Newsletter 2025#4) sowie dem Bericht zur Umsetzung der Grevio-Empfehlungen (vgl. Newsletter 2025#4) befassen sich wiederum mehrere parlamentarische Vorstösse mit der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere mit einer Nationalen Umsetzungsstrategie, dem Register zu Femiziden und häuslicher Gewalt, der Finanzierung von Schutzunterkünften sowie der besonderen Situation von Asylsuchenden sowie Frauen und Mädchen mit Behinderungen.
I. Nationale Umsetzungsstrategie
1.) Mit Postulat 25.4705 im Nationalrat beantragt Sibel Arslan, den Bundesrat zu beauftragen, «in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Empfehlungen aus dem GREVIO-Evaluationsbericht sowie dem zivilgesellschaftlichen Parallelbericht systematisch in eine nationale Umsetzungsstrategie überführt werden können». Dabei geht es um eine koordinierte Umsetzung des Übereinkommens des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) und die Behebung strukturelle Lücken, Finanzierung spezialisierter Hilfsdienste, gleichwertigen Zugang zu Schutz und Unterstützung in allen Regionen, den aktiven Einbezug der Zivilgesellschaft sowie die Sicherstellung von Intersektionalität und diskriminierungsfreier Zugänglichkeit.
Mit Stellungnahme vom 25. Februar 2025 beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulats, da dessen Anliegen «bereits Teil verschiedener laufender Arbeiten» sind.
2.) Im Nationalrat fragt Aline Trede mit Interpellation 25.4689, wo denn die Umsetzung der 2021 von Bund und Kantonen verabschiedete Roadmap «Häusliche Gewalt» steht – Umsetzungsstand, Formen von Austausch und gemeinsamem Vorgehen, «Zufriedenheit» mit der bisherigen Umsetzung, Notwendigkeit weiterer Unterstützung durch den Bund.
In seiner Stellungnahme vom 11. Februar 2026 antwortet der Bundesrat, das Monitoring der Umsetzung der Massnahmen zeige, «dass die Arbeiten gut vorankommen, insbesondere in den drei prioritären Themenbereichen der Roadmap». Für die Details verweisen wir auf die bundesrätliche Stellungnahme. Der Bundesrat erklärt insb. das Folgende: «Die Roadmap und der [Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026 (NAP IK)] haben zu deutlichen Fortschritten bei der Umsetzung der prioritären Massnahmen geführt und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen gestärkt.» Weiter ist der Bundesrat der Ansicht, «dass die Bemühungen weiter vorangetrieben werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die besorgniserregende Zunahme von häuslicher und sexueller Gewalt im vergangenen Jahr. Ende April 2026 wird eine Bilanz zur Umsetzung der Roadmap gezogen, abgestimmt auf die für Ende 2026 oder Anfang 2027 vorgesehene Schlussbilanz des NAP IK».
II. Register zu Femiziden und häuslicher Gewalt
Mit Motion 25.4848 im Nationalrat beantragt Manuela Weichelt, den Bundesrat zu beauftragen, eine Vorlage auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen oder mit einer anderen geeigneten Massnahme dafür zu sorgen, damit ein nationales Register zu Femiziden und häuslicher Gewalt in der Schweiz geführt wird.
Mit Stellungnahme vom 18. Februar 2026 beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion, da er bereits im Rahmen der Umsetzung des Postulates 24.3782 von Sibel Arslan «Machbarkeitsstudie bezüglich statistischer Erfassung von Femiziden» (vgl. Newsletter 2024#3) beauftragt wurde, «deren statistische Erfassung zu prüfen. Diese Studie wird sich auch zur Machbarkeit eines Registers zu Femiziden äussern. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie liegen voraussichtlich Ende 2027 vor und sollen abgewartet werden».
Anmerkung der Redaktion: Im zweiten Staatenbericht zur Istanbul-Konvention vom 26. September 2025 (siehe dazu Newsletter 2025#4) hatte der Bundesrat mit Bezug auf Frage 50 zu Art. 51 der Istanbul-Konvention (Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement) bezüglich Femizide folgendes ausgeführt: «Im Rahmen des Swiss Homicide Monitors werden ab 2025 alle vollendeten Tötungsdelikt-Fälle laufend bei den Staatsanwaltschaften erhoben, so dass ein zeitnahes Monitoring-System ermöglicht wird, welches auch ein Swiss Femicide Monitoring enthalten wird. Zudem werden alle Fälle seit 2015 nacherfasst werden, so dass ab diesem Zeitpunkt eine lückenlose Datenreihe zu Femiziden verfügbar sein wird. Der Swiss Homicide Monitor wird vom Kompetenzzentrum für Strafrecht und Kriminologie der Universität St.Gallen aktualisiert».
III. Schutzunterkünfte
Sibel Arslan beantragt in ihrem Postulat 25.4706 die Schaffung eines nationalen Finanzierungsfonds zur strukturellen Sicherung von Frauenhäusern und begleitenden Schutzangeboten zu prüfen, zu deren Sockelfinanzierung die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) bereits Empfehlungen erarbeitet hat: «Ein nationaler Fonds würde Planungssicherheit schaffen, kantonale Ungleichheiten ausgleichen und den Schutzauftrag der Schweiz gemäss Art. 8 und 23 der Istanbul-Konvention konkretisieren».