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Gender Law Konferenz 2027

19. - 20. Februar 2027, Universität Bern

Die Gender Law Konferenz 2027 ist ein interdisziplinärer Begegnungsort für alle, die sich mit queer-feministischen Perspektiven auf Recht und Gesellschaft auseinandersetzen. Die Konferenz ist mehrsprachig (DE, FR, EN) und lebt vom Austausch zwischen Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Perspektiven. 

Dieses Jahr stellen wir Kunst und Recht in Dialog. Wir fragen, was sichtbar wird, wenn Ungerechtigkeit nicht nur in Paragrafen, sondern in Bildern, Performances oder literarischen Texten verhandelt wird und was künstlerische Formen zu einer queer-feministischen Rechtskritik beitragen können. Jurist*innen, Künstler*innen und Kulturschaffende, Theoretiker*innen und Aktivist*innen denken gemeinsam darüber nach, wie Recht und Kunst einander herausfordern und bereichern.

Call for Papers


Kontakt


Panels

1. Kunst als Erweiterung juristischer Denk- und Arbeitsweisen
Keynote: Prof. Dr. Clare Chambers, Cambridge Universität
Das Recht ist auf Präzision, Abstraktion und Eindeutigkeit angewiesen. Die Kunst eröffnet andere Wege des Wahrnehmens, Erzählens und Verstehens. Dieses Panel untersucht, wie künstlerische Werke Erfahrungen und Ambivalenzen sichtbar machen, Perspektiven vervielfachen und das zugänglich machen, was die juristische Sprache nicht zeigen kann oder systematisch ausschliesst. Wir fragen: Was wird sichtbar, wenn Erfahrungen von Ungerechtigkeit und Verantwortung nicht nur in rechtlichen Kategorien, sondern in Bildern, Texten, Performances oder anderen künstlerischen Formen verhandelt werden?

2. Wie Recht Zugang zur Kunst formt
Keynote: Prof. Dr. Anja Zimmermann, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Dieses Panel untersucht, wie das Recht Kunst strukturiert, einschränkt und ermöglicht – historisch und heute. Wem ist es gestattet, Kunst zu schaffen, auszustellen oder zu sammeln, und wer wird ausgeschlossen? Eine queer-feministische Perspektive zeigt, wie stark diese Regelungen von Hierarchien geprägt sind: Welche Körper, Biografien und Arbeitsformen gelten als kunstfähig, und welche werden unsichtbar gemacht? Geschlecht, soziale Stellung und Herkunft wirken als rechtlich verankerte Barrieren für die kulturelle Teilhabe. Dieses Panel befasst sich zudem mit Postkolonialismus, Kunstdiebstahl und Restitution und beleuchtet, wie Rechtsnormen, globale Machtverhältnisse und kulturelle Autorität eng miteinander verflochten sind.

3. Kunst im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz
Keynote: Dr. Gemma Marmalade, freischaffende Künstlerin

Generative KI verändert die Grundlagen der künstlerischen Praxis und stellt zentrale rechtliche Kategorien auf den Kopf. Wer ist der Urheber? Was gilt als Werk? Datensätze, Modellarchitekturen und rechtliche Rahmenbedingungen können bestehende soziale Ungleichheiten reproduzieren. Dieses Panel diskutiert Urheberrecht, Verantwortung und Regulierung sowie die Auswirkungen auf die künstlerische Praxis. Wir interessieren uns gleichermassen dafür, wie Künstler*innen in feministischen, queeren oder aktivistischen Kontexten mit LLMs und generativen Modellen arbeiten, diese aufdecken, neu kodieren oder untergraben, und was diese Praktiken über Kreativität, Originalität und Rechtsordnung aussagen.

4. Kulturerbe und Krieg: juristische Perspektiven
Keynote: Prof. Dr. Antoinette Maget Dominicé, Universität Genf

Das Völkerrecht hat Rahmenbedingungen für den Schutz von Kulturgütern in bewaffneten Konflikten entwickelt, doch stossen diese Rahmenbedingungen an ihre Grenzen, insbesondere wenn wir fragen, welche Kulturen als schützenswert gelten, wessen Stimmen bei ihrer Entstehung Gehör fanden und welche Formen des Kulturerbes (mündliche Überlieferungen, rituelle Praktiken, gemeinschaftliches Wissen) durch rechtliche Kategorien nur unzureichend erfasst werden. Dieses Panel befasst sich mit der Frage, wie ein Schutz des Kulturerbes aussehen könnte, der Machtverhältnisse ernst nimmt, und wie der enge Zusammenhang zwischen kultureller Zerstörung und anderen Formen struktureller Gewalt sichtbar gemacht werden kann.

Über unsere Konferenzen

Seit 2006 organisiert das FRI alle zwei Jahre eine Konferenz zu einem thematischen Schwerpunkt aus den Legal Gender Studies. Jurist*innen aus Wissenschaft und Praxis, Forschende und Aktivist*innen kommen zusammen, um aktuelle Fragen zu diskutieren, die das feministische und queere Rechtsdenken bewegen. Die Beiträge jeder Konferenz werden in einem Konferenzband publiziert und damit dauerhaft zugänglich gemacht.

Unsere Konferenzen sind interdisziplinär und mehrsprachig. Sie wechseln den Ort und das Thema aber ihr Ziel bleibt dasselbe: einen Raum zu schaffen, in dem Reflexion, Kritik und Austausch möglich sind, der disziplinäre Grenzen überschreitet und Praxis mit Wissenschaft vernetzt. Kommentare, Fragen und Erfahrungen aus beiden Welten sind gleichermassen erwünscht.

Dahinter steckt die Überzeugung, dass die drängendsten Fragen, etwa wie Recht Geschlechterverhältnisse verfestigt oder verändert, wessen Interessen es schützt und wessen nicht, wo es Wandel ermöglicht und wo es ihn verhindert, einen Ort brauchen, an dem sie kritisch und unabhängig verfolgt werden können.

Konferenzarchiv

Soziale Gerechtigkeit und Krisen: queer-feministische theoretische Überlegungen
In-Corpore: Was das Recht mit unseren Körpern macht
Frauen*wahlrecht und Demokratie: Mechanismen des (Un-)Rechts
Recht in Bewegung: Technische, politische und soziale Entwicklungen
Interdisziplinäre Diskriminierungsforschung in der Schweiz: Wozu und wie?
Zwischen Realpolitik und Utopie: Juristische Konstruktionen von Familienbildern
Keine Zeit für Utopien? Perspektiven der Lebensformenpolitik im Recht