Verletzung des Gebots der Gleichbehandlung durch einen monoedukativen Unterricht

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SCHWEIZ: GRUNDRECHTE

Urteil des Bundesgerichts 2C_405/2022 vom 17. Januar 2025

Eine Mädchensekundarschule verletzt das Gebot der Gleichbehandlung.

Ein Vertrag von 1996 zwischen dem Kloster St. Katharina und der politischen Gemeinde Wil organisiert die Führung einer Mädchensekundarschule durch das Kloster. Die Genehmigung eines Nachtrags zum Vertrag durch das Wiler Stadtparlament wurde angefochten. Dieser Nachtrag sah u.a. vor, dass die Gemeinde Wil über die Aufnahme von Mädchen mit Wohnsitz in Wil in diese Schule entscheiden durfte. Das Bundesgericht hat einerseits eine Verletzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit wegen der Aktivitäten in der Schule und andererseits eine Verletzung des Gebots der Gleichbehandlung festgestellt. Es hat die Verletzung des Gebots der Gleichbehandlung festgestellt, weil nur Mädchen einen Zugang zur Schule haben und Abweichungen vom Grundsatz des gemischtgeschlechtlichen Unterrichts (Koedukation) nur dann ausnahmsweise zulässig sind, um geschlechtsbedingte Benachteiligungen zu begegnen. Gemäss dem Bundesgericht ist eine Abweichung von diesem Grundsatz in allen Fächern nicht zulässig.

Direkter Zugang zur Medienmitteilung des Bundesgerichts (https://www.bger.ch)