Umsetzung der Istanbul-Konvention: Zwischenbericht

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SCHWEIZ: UMSETZUNG EINES INTERNATIONALEN VERTRAGS

Zwischenbericht des Bundesrats vom 25. November 2024 zum Nationalen Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026

In diesem Bericht erklärt der Bundesrat die Fortschritte bei der Umsetzung des Nationale Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-2026 (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), die Akzente der weiteren Umsetzung bis zu 2026, die Einschätzung der NGOs und die nachträglichen Schritte.

«Der vorliegende Zwischenbericht, präsentiert anlässlich des «Nationalen Dialogs zu Gewalt, Geschlecht und Diskriminierung» am 25. November 2024, dient als Standortbestimmung und zeigt auf, wie weit die Umsetzung der 44 Massnahmen in den drei Schwerpunkten des NAP IK fortgeschritten ist (Kap. 4), wo eine dynamische Weiterentwicklung stattfindet und welche Akzente für die noch verbleibende Laufzeit bis 2026 gesetzt werden (Kap. 5). Zudem wird in einem Ausblick aufgezeigt, wie es nach Beendigung des ersten NAP IK weitergehen wird (Kap. 7). Ein Schlussbericht zum NAP IK wird 2026 Bilanz ziehen und die Strategie zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention und zum Engagement der Schweiz in der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt aufzeigen.»

Der Standpunkt der NGOs im Kapitel 6 des Zwischenberichts wird wie folgt zusammengefasst:

«Das Netzwerk Istanbul-Konvention begrüsst die wichtigen Schritte, die im Rahmen des NAP IK bisher unternommen wurden. Im Sinne von Artikel 7 Istanbul-Konvention fordert das Netzwerk eine umfassende und koordinierte Gesamtstrategie, welche die verschiedenen Aktionspläne oder Strategien zusammenbringt.
Bezüglich aller Massnahmen kritisiert das Netzwerk die fehlende intersektionale Perspektive und wo nötig spezifische Unterstützungsangebote, insbesondere für Menschen mit Behinderungen und LGBTIQ-Personen, aber auch für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund. Weiter kritisiert das Netzwerk die Schwierigkeit der effektiven Umsetzung innerhalb der föderalen Strukturen. Zudem muss die Fachexpertise der verschiedensten NGOs auf allen Ebenen besser miteinbezogen werden (Art. 9 Istanbul-Konvention). Schlussendlich braucht es gemäss Netzwerk Istanbul-Konvention insgesamt mehr finanzielle Mittel für die Bekämpfung sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt.
Die gewählte Akzentsetzung wird vom Netzwerk grundsätzlich begrüsst. Die Relevanz von Schwerpunkt II wird am höchsten bewertet, jedoch sollten die Aus- und Weiterbildungen für Fachpersonen grundsätzlich verpflichtend sein. Im Rahmen von Schwerpunkt III müssen andere Formen von Gewalt (wie beispielsweise psychische, physische, häusliche und strukturelle) und deren Zusammenspiel unbedingt berücksichtigt werden. Schwerpunkt I fokussiert zu wenig auf die Primärprävention und die Zugänglichkeit von Informationen


Direkter Zugang zum Zwischenbericht (https://www.newsd.admin.ch)