Sexuelle Ausbeutung von Kindern online stoppen

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SCHWEIZ: MOTION AUF BUNDESEBENE 

Motion 25.3913 «Die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Netz stoppen und Online-Plattformen regulieren!», eingereicht von Marti Min am 20. Juni 2025 beim Nationalrat
Diese Motion bezweckt den Schutz der Minderjährigen in ihrer physischen, psychischen und sexuellen Integrität, wenn sie online sind.

Diese Motion fordert, «im Rahmen der Plattformregulierung die gesetzlichen Voraussetzungen [zu] schaffen, um Internet-Kommunikationsplattformen, Hosting-Dienste und App-Stores zu verpflichten, mit wirksamen Massnahmen die physische, psychische und sexuelle Integrität minderjähriger Nutzerinnen und Nutzer zu schützen».

Die Autorin begründet ihre Motion mit der Tatsache, dass in der Schweiz «[...] die Hälfte der Jugendlichen schon mit unerwünschten sexuellen Anfragen im Internet konfrontiert [wurde] (JAMES-Studie 2022[, p. 60]). Cybersexualdelikte nehmen ihren Anfang immer auf Kommunikationsplattformen (social media, Game-Plattformen, Chatforen u.ä.). Die EU hat deshalb längst regulatorische Massnahmen ergriffen. Kinder in der Schweiz brauchen den gleichen Schutz im Rahmen einer entsprechenden Regulierung [...]».

Konkret erachtet sie insb. die folgenden Massnahmen als nötig:

1.) eine «Verpflichtung zu regelmässigen und öffentlich zugänglichen Risikoanalysen, welche unter anderem gezielt erheben, inwiefern Kinder bei der Nutzung der Dienste digitaler sexualisierter Gewalt und anderen Gewaltformen ausgesetzt sind [...]» und «die Risiken mit wirksamen Massnahmen zu mindern», mit «finanziellen Sanktionsmöglichkeiten, welche einen Fonds für Präventionsmassnahmen alimentieren»;

2.) eine Verpflichtung für Plattformen, «Meldemöglichkeiten einzurichten, wo Fehlverhalten und illegale Inhalte gemeldet werden können[,...] bei Meldungen von möglicherweise illegalen Inhalten mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren[,...]» persönlichkeitsverletzende Inhalte umgehend zu löschen, «datensparsame Alterskontroll- und Verifikationssysteme einzurichten und Mindestalter für die Nutzung von Diensten einzuhalten [und ...] bei minderjährigen Nutzenden den Stream zu begrenzen (damit kein Endlos-Scrollen möglich ist)»; und

3.) eine «Verpflichtung für App-Stores anzugeben, welche Risiken für Kinder und Jugendliche bei der Nutzung der Angebote bestehen».

Direkter Zugang zur Motion (https://www.parlament.ch)