Medizinisch unterstützte Fortpflanzung für alleinstehende Frauen
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Gender Law Newsletter FRI 2025#2, 01.06.2025 - Newsletter abonnieren
SCHWEIZ: PARLAMENTARISCHE INITIATIVEN AUF BUNDESEBENE
Parlementarische Initiativen «Medizinisch unterstützte Fortpflanzung für alleinstehende Frauen» vom 21. März 2025 im Nationalrat: 25.415? von Philippe Nantermod, 25.416 von Brigitte Crottaz, 25.417 von Léonore Porchet, 25.418 von Kathrin Bertschy, 25.419 von Céline Amaudruz und 25.420 von Nicole Barandun
Die Autor*innen dieser parlamentarischen Initiativen fordern eine Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG), sodass «alleinstehende Frauen Zugang zu Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (MUF) erhalten. Wenn nötig, wird Artikel 119 der Bundesverfassung entsprechend geändert. Die Leihmutterschaft ist weiterhin unzulässig».
Diese parlamentarische Initiativen werden wie folgt begründet:
«Die Schweiz ist neben Italien eines der einzigen westeuropäischen Länder, das die MUF für alleinstehende Frauen verbietet. Alleinstehende Frauen müssen sich ihren Kinderwunsch im Ausland erfüllen oder auf informelle Lösungen zurückgreifen (online gekauftes Sperma, nicht anerkannte Samenspender), was gesundheitliche und psychische Risiken mit sich bringt. Auch wenn es zu diesem Thema keine Statistiken gibt, befinden sich zahlreiche Schweizerinnen in einer solchen Situation. Der Westschweizer Verein «Maman Solo» hat fast 200 Mitglieder, die im Ausland Verfahren der MUF in Anspruch genommen haben oder dies vorhaben.
Alleinerziehende hat es schon immer gegeben und gemäss dem Bundesamt für Statistik machen Einelternhaushalte 16,6 Prozent der Haushalte mit Kindern aus. Weiter gibt es schon heute alleinstehende und finanziell unabhängige Frauen, die die Entscheidung treffen, allein ein Kind zu bekommen. Die Gesetzgebung soll dieser zunehmenden gesellschaftlichen Realität Rechnung tragen, da Kinder, die heimlich gezeugt werden, nicht die gleichen Rechte haben wie Kinder, die in der Schweiz durch Samenspende gezeugt werden und die Auskunft über ihre Herkunft erhalten können.
Wenn die MUF für alleinstehende Frauen legalisiert wird, erhalten ihre Kinder die gleichen Rechte, die soziale Unfruchtbarkeit alleinstehender Frauen wird wie bei lesbischen Paaren anerkannt und es wird sichergestellt, dass die Zeugung unter sicheren und würdigen Bedingungen stattfindet.
Das Kindeswohl hängt nicht vom familiären Status der Eltern ab, sondern von der Zuneigung, der Aufmerksamkeit und der Stabilität, die dem Kind gegeben werden. Weder Daten aus der Schweiz noch aus dem Ausland deuten darauf hin, dass alleinerziehende Mütter ihre Kinder eher vernachlässigen oder misshandeln. Die Nationale Ethikkommission empfahl schon 2019: <Auch unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare sowie alleinstehende Frauen sollen Zugang zur Samenspende erhalten.>
Eine Totalrevision des FMedG, im Rahmen derer unverheiratete Paare Zugang zur Fortpflanzungsmedizin erhalten, für sichere Bedingungen gesorgt wird und die Rechte der Kinder sichergestellt werden, ist notwendig, um den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Dabei sollen unbedingt auch alleinstehende Frauen berücksichtigt werden, damit sie nicht mehr diskriminiert und zum Gesundheitstourismus im Ausland gezwungen werden.».
Direkter Zugang (auf https://www.parlament.ch) zu den parlamentarischen Initiativen 25.415, 25.416 25.417, 25.418, 25.419 und 25.420