Entschädigung von Ehegatt*innen und eingetragenen Partner*innen von Landwirt*innen im Scheidungsfall

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Gender Law Newsletter FRI 2025#4, 01.12.2025 - Newsletter abonnieren

SCHWEIZ: GESETZESÄNDERUNG AUF BUNDESEBENE

Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG), Änderung vom 26. September 2025, BBl 2025 2898 (Referendumsfrist: 15. Januar 2026)

Nach langer Diskussion hat das Bundesparlament jetzt Art. 89 des Landwirtschaftsgesetztes betreffend Voraussetzungen für die Unterstützung einzelbetrieblicher Massnahmen dahingehend ergänzt, dass der Bundesrat die Voraussetzungen festlegen kann, die der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin erfüllen muss, damit die Ehefrau, der Ehemann, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, die oder der auf dem Betrieb mitarbeitet, gegen nachteilige Folgen einer Scheidung oder einer Auflösung der eingetragenen Partnerschaft abgesichert ist.

Es handelt sich dabei um ein langjähriges Anliegen der Bäuerinnen und Landfrauen, über das wir zuletzt im März dieses Jahres berichtet haben (vgl. Newsletter 2025#1).

Direkter Zugang zur Gesetzänderung (https://www.fedlex.admin.ch)