Definition und Anstellung pflegender Angehöriger
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Gender Law Newsletter FRI 2025#1, 01.03.2025 - Newsletter abonnieren
SCHWEIZ: MOTIONEN UND POSTULATE AUF BUNDESEBENE
Postulat 24.4352 vom 12. Dezember 2024 eingereicht von Patrick Hässig im Nationalrat: «Definition pflegende Angehörige»
Motion 24.4356 vom 12. Dezember 2024 eingereicht von Ursula Zyback im Nationalrat: «Sachgerechte Abgeltung für Unternehmen, die pflegende Angehörige beschäftigen»
Motion 24.4352 vom 12. Dezember 2024 eingereicht von Patrick Hässig im Nationalrat: «Arbeitsrechtliche Grundsätze für angestellte pflegende Angehörige»
Der Bundesrat soll aufgefordert werden, eine Definition von pflegenden Angehörigen vorzuschlagen und deren Anstellung im Rahmen von Unternehmen mit Spitex-Bewilligung sowie arbeitsrechtlich besser zu regeln.
Am 27. November 2024 stellte der Bundesrat in Beantwortung der Anfrage 24.1037 von Sarah Wyss vom 12. September 2024 im Nationalrat zu «Mindeststandards für Spitex-Organisationen, welche pflegende Angehörige anstellen» einen Bericht in Aussicht, in dem auch die angesprochenen Aspekte behandelt werden sollen, welcher voraussichtlich Mitte 2025 vorliegen soll. Der Bericht wird sich insbesondere zu Ausbildung, Zulassung und Finanzierung von Pflegeleistungen Angehöriger zulasten der obligatorischen Krankenversicherung äussern.
Daraufhin wurden im Nationalrat mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht:
1.) Das Postulat von Patrick Hässig fordert den Bundesrat auf, «eine Definition von pflegenden Angehörigen vorzuschlagen. Damit soll es möglich werden, die wachsende Zahl dieser Pflegenden statistisch zu erfassen und sie arbeitsrechtlich gebührend abzusichern». Der Antrag wird insbesondere damit begründet, dass es bisher keine detaillierten Informationen zu diesem Sektor gibt, weil eine Definition dieser Arbeitnehmenden nicht existiert. Mit einer statistischen Erfassung «könnte der Umfang dieser Leistungen genauer analysiert und überwacht werden. Gleichzeitig würde es diese Definition erlauben, faire und sinnvolle Arbeitnehmerrechte und -pflichten zu definieren».
Nicht ganz klar ist, ob der Postulant vor allem die bei öffentlichen Spitex und privaten Unternehmen angestellten pflegenden Angehörige im Auge hat, oder auch deren unentgeltlichen Leistungen ausserhalb eines Arbeitsverhältnisses (vgl. Betreuungsgutschriften in der AHV/IV) bzw. bei direkter Anstellung durch den oder die zu pflegende Person (Stichwort: Assistenzbeitrag).
2.) Mit der Motion von Ursula Zyback soll der Bundesrat aufgefordert werden, «die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen, damit der OKP [obligatorische Krankenpflegeversicherung]-Pflegebeitrag für Organisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen, gekürzt werden kann. Zudem soll er den Kantonen empfehlen, diesen Organisationen eine tiefere Restkostenabgeltung für pflegende Angehörige zu bezahlen». Ziel ist, die «lukrative Bewirtschaftung» von Pflegeleistungen Angehöriger durch Firmen mit Spitex-Bewilligung einzudämmen.
3.) Mit der Motion von Patrick Hässig soll der Bundesrat beauftragt werden, «die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit pflegende Angehörigen in einem Anstellungsverhältnis vollumfänglich den arbeitsrechtlichen Grundsätzen unterstellt sind. Damit soll der Schutz dieser Arbeitnehmenden sichergestellt werden». Es sei an der Zeit, «die potenziell sehr grossen Zahl an angestellten pflegenden Angehörigen […] vollumfänglich den arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu unterstellen.»
Beim Bundesamt für Gesundheit BAG (https://bag.admin.ch) gibt es eine spezielle betreuenden und pflegenden Angehörigen gewidmete Seite, auf der auch Links zu weiteren parlamentarischen Vorstössen in der Vergangenheit zu finden sind.
Direkter Zugang zum Postulat von Patrick Hässig (https://www.parlament.ch)
Direkter Zugang zur Motion von Ursula Zyback (https://www.parlament.ch)
Direkter Zugang zur Motion von Patrick Hässig (https://www.parlament.ch)