Vernehmlassung zur Revision des Sexualstrafrechts

Das FRI begrüsst die Anstrenungen des Parlaments das Sexualstrafrecht den aktuellen gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen. Indes erscheint mit diesem VE (und seinen verschiedenen Varianten) noch kein grundsätzlich zeitgemäss modernes Sexualstrafrecht geplant, sondern erst vereinzelte Anpassungen.
Das FRI würde ein weiteres Vernehmlassungsverfaharen zu einem späteren Zeitpunkt begrüssen, wenn die Variante der intendierten Reform mit den revidierten / neuen Artikeln des Sexualstrafrchtes erst einmal bestimmt sind.

Zur Vollständigen Vernehmlassung vom 10. Mai 2021: Vernehmlassung