Vaterschaftsurlaub-Initiative

SCHWEIZ: VERNEHMLASSUNG UND BOTSCHAFT DES BUNDESRATES

Vaterschaftsurlaub-Initiative

Vernehmlassungsstellungnahmen der Eidgenössischen Kommission fu?r Frauenfragen EKF und der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten SKG (Februar 2019)

Beide Stellungnahmen zur parlamentarischen Initiative 18.441 befürworten die Einführung eines Vaterschaftsurlaubes als Beitrag zu einer egalitären Rollenverteilung. Ein zweiwöchiger «Vaterschaftsurlaub», wie er von der SGK-S als indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative (dazu Newsletter 2016#3) vorgeschlagen wird, ist jedoch absolut unzureichend. Um wirklich Sinn zu machen, muss der Vaterschaftsurlaub von ausreichender Dauer sein. Die in der Volksinitiative vorgeschlagenen vier Wochen sind damit das absolute Minimum. 
Zur Finanzierung führt die SKG aus, dass die Kosten kein unüberwindbares Hindernis wären, da die Finanzlage der EO gut ausschaut und ein Vaterschaftsurlaub von vernünftiger Dauer dazu beiträgt, dass die Frauen berufstätig bleiben, womit ein Teil der zusätzlichen Abgaben im Zusammenhang mit einem solchen Urlaub kompensiert werden.
Die EKF ihrerseits unterstreicht erneut die Relevanz einer Elternzeit (eines «Elternurlaubs») von mindestens 24 Wochen für Mütter und Väter (d.h. anschliessend an den – geburtsbezogenen - Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub), die es beiden Elternteilen ermöglicht, auch nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbsbiografien weiterzuentwickeln und miteinander eine faire Arbeitsteilung auszuhandeln. Auch der vorgeschlagene lange Zeitraum nach der Geburt (6 Monate) und die Wahlmöglichkeit zwischen einem wochenweisen und einem tageweisen Bezug verfehlen das Ziel, dass sich Väter in die veränderte Familiensituation mit dem Neugeborenen besser einbringen können. Höhe und Bemessung des Taggeldes soll wie bei der Mutterschaftsentschädigung erfolgen. Abgelehnt wird explizit auch die Variante eines 16wöchigen «Elternurlaubs»: Das ILO-Uebereinkommen legt als Mindeststandard für den Mutterschaftsurlaub 14 Wochen fest.
Die Kommission hielt an ihrem Entwurf fest. Das Geschäft ist behandlungsreif für die Sommersession. 

Der Bundesrat hat am 1. Juni 2018 die Botschaft zur Vaterschaftsurlaub-Initiative verabschiedet und beantragt den eidgenössischen Räten, die Initiative abzulehnen.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs in der Verantwortung der Sozialpartner liegt und nicht gesetzlich geregelt werden soll. Ein Vaterschaftsurlaub würde die Wirtschaft vor grosse Herausforderungen stellen und die Unternehmen stark belasten. Im Gegenzug betont der Bundesrat, dass der Auf- und Ausbau von bedarfsgerechten familienergänzenden Betreuungsstrukturen vorangetrieben werden soll, wobei dies für den Bundesrat klar Aufgabe der Kantone und der Gemeinden ist. Deshalb will er auch die Weiterführung des Impulsprogramms zur Schaffung von Betreuungsplätzen einstellen. Ferner sollen bei der Bundessteuer künftig Betreuungskosten bis zu 25'000 Franken (heute bis zu 10'001 Franken) vom Einkommen abgezogen werden können. 
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