Schweizer Zivilgesellschaft kritisiert die Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention

SCHWEIZ: SCHATTENBERICHT CEDAW

The Implementation of the Women's Rights Convention in Switzerland CEDAW Shadow Report by the NGO-Coordination post Beijing Switzerland, May 2021

«Die Schweiz verpflichtete sich 1997 mit der Annahme der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW, Diskriminierung gegenüber Frauen in allen Lebensbereichen abzubauen sowie die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen. Dazu gehören explizit auch die aktive Förderung benachteiligter Gruppen bis ein Gleichgewicht erreicht ist. Unsere Forderungen zeigen, dass nach wie vor viel Handlungsbedarf besteht.

Die UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW verpflichtet die Schweiz, Fortschritte und Lücken im Gleichstellungsbereich regelmässig zu dokumentieren und zu überprüfen. In einem Vierjahreszyklus berichten die Staaten vor dem CEDAW-Ausschuss der UNO über den Stand der Umsetzung der Konvention im eigenen Land, inklusive die Umsetzung der vom Ausschuss erhaltenen Empfehlungen. Die Schweiz reichte Ende November 2020 ihren 6. Staatenbericht ein. Die NGO-Koordination post Beijing Schweiz veröffentlicht nun als Dachorganisation unter Mitarbeit der 34 Mitglieder und weiterer Expert*innen einen zivilgesellschaftlichen Schattenbericht. Er ist eine Kritik des Staatenberichts.

Die Expert*innen prüfen, ob die Schweiz ihre Verpflichtungen einhält, Empfehlungen umsetzt oder gegen Verpflichtungen verstösst und stellen in ihrem Bericht gleichzeitig Forderungen. Der Schattenbericht hebt Lücken im Staatenbericht hervor, zeigt Divergenzen zwischen Staat und Zivilgesellschaft auf und ergänzt mit zivilgesellschaftlichen Beobachtungen und Forderungen.»

Medienmitteilung zum Schattenbericht (postbeijing.ch)
Direkter Link zum Schattenbericht (postbeijing.ch)
Siehe auch Artikel zum Schattenbericht von humanrights.ch 

FRI - Gender Law Newsletter 2021#3 - V.4