Kanton Genf will chirurgische Eingriffe an Kindern mit einer Geschlechtsvariation verbieten

GENF: GESCHLECHTSVERÄNDERNDE EINGRIFFE

Grosser Rat, Motionen 2491 und 2541

Der Grosse Rat des Kantons Genf will nicht lebensnotwendige Eingriffe an Kindern dessen Geschlecht nicht eindeutig zugewiesen werden kann, als Verstümmelung qualifizieren und ein kantonales Verbot erlassen.

Die Motion 2491 sieht vor, dass nicht dringliche Operationen, die ohne explizite Zustimmung der Betroffenen erfolgen, verboten und als Verstümmelung qualifiziert werden. Weiter fordert die Motion, dass die Betroffenen als Opfer gelten, an die eine Entschädigung gezahlt werden muss. Menschen mit Geschlechtsvariationen sollen selbst über ihre Behandlung und die medizinische Versorgung entscheiden. Eine weitere Forderung liegt in der Gewährung kostenloser psychosozialer Unterstützung der Betroffenen und ihrer Familien.  Die Motion 2541 verfolgt substanziell das gleiche Ziel, ergänzt jedoch, dass Angehörige von Gesundheitsberufen zu Variationen der Geschlechtsentwicklung geschult werden sollen. Der Grosse Rat nahm am 10. April 2019 beide Motionen an.
Dossier von humanrights (humanrights.ch)