Ehe für alle

SCHWEIZ: ANNAHME EINER PARLAMENTARISCHEN INITIATIVE AUF BUNDESEBENE

Parlamentarische Initiative 13.468 eingereicht von der Grünliberalen Fraktion am 5. Dezember 2013, Annahme in der Schlussabstimmung vom 18. Dezember 2020, Ablauf der Referendumsfrist am 10. April 2021

Das Schweizer Parlament verabschiedet eine Änderung des Zivilgesetzbuchs, welche die Ehe für Paar jeden Geschlechts öffnet
Kern der Öffnung der Ehe für alle ist der neue Art. 94 ZGB, mit dem folgenden, geschlechtsneutralen Wortlaut: «Die Ehe kann von zwei Personen eingegangen werden, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sind.» Gleichgeschlechtliche Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben, können jederzeit gemeinsam vor jeder Zivilstandsbeamtin oder jedem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen und nach Inkrafttreten der Änderung sollen keine neuen eingetragenen Partnerschaften begründet werden können. Die Vorlage enthält auch eine Bestimmung zur automatischen Erlangung der Stellung des zweiten Elternteils für die Ehefrau der gebärenden Mutter, allerdings unter der Bedingung der Inanspruchnahme einer fortpflanzungsmedizinisch begleiteten Samenspende im Inland (Art. 255a Abs. 1 nZGB: «Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt mit einer Frau verheiratet und wurde das Kind nach den Bestimmungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998 durch eine Samenspende gezeugt, so gilt die Ehefrau der Mutter als der andere Elternteil.»). Dies bedeutet, dass bei einer Samenspende im Ausland oder im privaten Kontext ohne fortpflanzungsmedizinische Begleitung die Elternschaft der Co-Mutter weiterhin nur mittels einer «Stiefkindadoption» (Art. 264c ZGB) entstehen kann.

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