Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

SCHWEIZ: VERNEHMLASSUNGSANTWORT DER EKF

Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen (EKF)

Die EKF begrüsst die Einführung von vom Bund finanzierten Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Sie mahnt jedoch, dass die vorliegende Ausgestaltung Frauen* beim Zugang zu Überbrückungsleistungen diskriminiert.
Die EKF stellt fest, dass, weil Betreuungs- und Erziehungsgutschriften im bundesrätlichen Vorschlag nicht berücksichtigt werden, Frauen* bei den angedachten Überbrückungsleistungen benachteiligt sind. Dies obwohl arbeitslose Frauen* ab 50 sich aufgrund von struktureller Diskriminierung beim Lohn und aufgrund von Teilzeitarbeit und familiär bedingten Unterbrüchen tendenziell schon in einer belastenderen Situation befinden. Auch die vom Arbeitsmarkt verlangte fortwährende Weiterbildung stellt Frauen*, die immer noch den grössten Teil der unbezahlten Care-Arbeit tragen, vor Probleme. Darum weist die EKF darauf hin, dass aus Gleichstellungsperspektive neben Überbrückungsleistungen auch ein Weiterbildungsobligatorium zu prüfen sei. Konkret zum vorliegenden Vorschlag fordert sie «bei der Berechnung der Mindestdauer (10 bzw. 20 Jahre) und bei der Berechnung des Mindesterwerbseinkommens die Berücksichtigung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften und das Einkommen des Ehepartners sowie die Vornahme des Splittings. Zudem fordert die EKF die Einführung der Überbrückungsleistung ab vollendetem Alter 57 (statt wie vorgeschlagen ab 60).»
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