Beteiligung der Krankenkassen an die medizinisch unterstützte Fortpflanzung

SCHWEIZ: INTERPELLATION AUF BUNDESEBENE

 
Interpellation 18.4021

Eingereicht im Nationalrat von Jean-Luc Addor am 28. September 2018. Vom Bundesrat am 30. November 2018 beantwortet.

Addor stellt fest, dass die Bedingungen und Auflagen für die Beteiligung der Krankenkassen an die medizinisch unterstützte Fortpflanzung im internationalen Vergleich streng sind und eine Diskriminierung von sozioökonomisch schwächeren Frauen* darstellen. Dies verschärfe den Geburtenrückgang, führe zur Überalterung der Bevölkerung und zur Verkleinerung des Personenkreises, der die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziert. Deshalb bittet er den Bundesrat, dazu Stellung zu nehmen. Dieser weist in seiner Antwort auf die Definition von «Fertilität» hin: «Die Fertilität, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau auf natürlichem Wege ein Kind empfangen und gebären kann, nimmt mit zunehmendem Alter ab, um bis zum Zeitpunkt der Menopause ganz zu verschwinden.» Infertilität aufgrund des Alters sei demnach keine Krankheit und falle deshalb nicht in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung  (KVG). Alle interessierten Kreise könnten aber Anträge zur Kostenübernahme zulasten der OKP stellen oder Anpassungen bestehender einschränkender Bestimmungen beantragen. Ausgehend von Zahlen aus dem Jahr 2016 müsste man mit mindestens 60 bis 80 Millionen Franken Mehrkosten rechnen.
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