Änderung von Vornamen und Geschlecht im Personenstandsregister für Menschen mit Transidentität

SCHWEIZ: BOTSCHAFT DES BUNDESRATES

19.081Botschaft zur A?nderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (A?nderung des Geschlechts im Personenstandsregister)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die Vernehmlassungsergebnisse zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Der Bundesrat will den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung mit der Vereinfachung der Änderung von Vornamen und Geschlecht im Personenstandsregister besser Rechnung tragen. Betroffene Personen sollen künftig mittels Erklärung gegenüber den Zivilstandsbeamt*innen unbürokratisch ändern können. Eine vorgängige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen, die bis anhin dafür notwendig waren sind hinfällig. Der Bundesrat verzichtet jedoch momentan auf die Einführung einer dritten Geschlechtsoption (oder gar darauf zu diskutieren, ob die Kategorie Geschlecht aufgehoben werden soll). Er stellt immerhin in Aussicht, bald zu dieser Frage in einem Bericht zu den Postulaten 17.4121 und 17.4185 Stellung zu nehmen.
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