Änderung des Geschlechtseintrags in Kraft ab 1. Januar 2022

SCHWEIZ: INKRAFTTRETEN GESETZESÄNDERUNG

Änderung des Zivilgesetzbuches vom 18. Dezember 2020

«Die vom Parlament am 18. Dezember 2020 verabschiedete Gesetzesänderung ermöglicht es betroffenen Personen, ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt rasch und unbürokratisch zu ändern. Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.»

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