Völkerrechtliche Aufenthaltsansprüche von Opfern von Menschenhandel

SCHWEIZ: AUFENTHALTSANSPRÜCHE 

Bundesgericht, 14. Februar 2019, 2C 373/2017 und Urteilsbesprechung von Nula FREI

Die Praxis, wonach Opfer von Menschenhandel, die sich im Asyl- und insbesondere im Dublin-Verfahren befinden, keine Aufenthaltsbewilligung während des Strafverfahrens erhalten, ist völkerrechtswidrig.

«Strafverfahren in Menschenhandelsfällen sind sehr komplex und hängen stark von den Aussagen der ausländischen Opferzeuginnen und -zeugen ab. Bislang konnten aber Opfer von Menschenhandel, die sich im Asyl- und insbesondere im Dublin-Verfahren befinden, keine Aufenthaltsbewilligung während des Strafverfahrens erhalten und mussten die Schweiz trotz laufender Ermittlungen verlassen. Das Bundesgericht hat diese Praxis nun als völkerrechtswidrig taxiert, mit weitreichenden Auswirkungen für die Ausländer- und Asylbehörden. Der vorliegende Beitrag kontextualisiert den Entscheid und diskutiert seine Auswirkungen.»
Direkter Zugang zum Urteil (zur Publikation vorgesehen, bger.ch)
Direkter Zugang zur Urteilsbesprechung von Nula Frei (fiz-info.ch)