Co-Mütter transkribiert

ITALIA: DIRITTO DI FAMIGLIA

La Corte d’appello di Trento, Sezione prima civile, decreto del 16 gennaio 2020

Ein Kind, dass in Spanien unter zu Hilfenahme einer anonymen Samenspende geboren worden ist, wird in Italien mit seinen beiden Müttern anerkannt und ihr Kind-Elternverhältnis wird ins italienische Personen­standsregister transkribiert.

Das Appellationsgericht von Trentino entscheidet in einer Besetzung von drei Richterinnen, dass ein Kind, das in Spanien unter Zuhilfenahme einer anonymen Samenspende geboren worden ist, mit seinen beiden Müttern, die seit 2017 in eingetragener Partnerschaft leben, in Italien anerkannt und ins Personen­standsregister transkribiert werde. Vorausgesetzt, dass es sich um ein Kind eines Frauenpaars handelt, und dass ein analoger Informed Consent hinsichtlich sämtlicher medizinischen, psychologischen, ökonomischen und rechtlichen Voraussetzungen und Folgen des medizinisch unterstützten Fortpflanzungsverfahrens erfolgt ist, wie nach Art. 6 des Gesetzes Nr. 40 vom 19. Februar 2004, so können auch die Regelungen des Gesetzes zur Wirkung des Kindesverhältnisses, namentlich nach Art. 8 Abs. 1 und 9 Abs. 2 analog Anwendung finden: die Kinder haben den gleichen rechtlichen Status wie die gesetzlichen oder anerkannten Kinder.

Kommentar von Sandra HotzDas Appellationsgericht von Turin erscheint in Transkribierung von Kinder-Elternverhältnissen, die im Ausland begründet worden sind, eine konsequent kinderfreundliche Haltung an den Tag zu legen. Wir haben schon einmal darüber berichtet, wie dieses Appellationsgericht ein Kind-Elternverhältnis zwischen einem in Kanada geborenen Kind mit zwei italienischen Vätern anerkannt hat (Newsletter 2017#2), wobei in der Folge der oberste italienische Kassationshof  am 8. Mai 2019 jenes Urteil aufgehoben hat und das Leihmutterschaftsverhältnis für ordre public-widrig erklärt hat und die Anerkennung verweigerte (Newsletter 2019#3). Interessant wird nun sein, ob der oberste italienische Kassationshof auch dieses Urteil hinsichtlich der Co-Mütter aufheben wird respektive warum es nicht dazu kommen wird und welchen Einfluss kollisionsrechtliche Entscheide, die zwischen ausländischen Kind-Elternverhältnissen zwischen Co-Müttern (unterstützt durch Samenspende) und Co-Vätern (unterstützt durch Leihmutterschaftsverhältnisse) unterscheiden, auch auf das Zivilrecht haben werden und umgekehrt. Dies ist aus schweizerischer Sicht interessant, weil aktuell die Öffnung der Samenspende im schweizerischen Recht empfohlen wird (Siehe Beitrag in diesem Newsletter zur Samenspende) und damit kohärenterweise auch die Kindesverhältnisse, die im Ausland unterstützt durch Samenspende begründet worden sind, in unser Personenstandsregister transkribiert werden müssten (freilich in der Hoffnung, dass solche kaum mehr vorkämen). 

Accesso diretto alla sentenza (articolo29.it)