Sexarbeit und Covid-19

SCHWEIZ: SEXARBEIT


2021

ProCoRe, Expertinnenbericht: Covid-19 Massnahmen und Sexarbeit in der Schweiz: kantonale Verbote, Gesundheitsrisiken, Gewalt und Ausbeutung, 15. März 2021.

«Das Sexgewerbe war in der gesamten Schweiz vom 16. März bis zum 6. Juni 2020 verboten. Ab dem 6. Juni 2020 war das Gewerbe wieder erlaubt und der Bundesrat hat seit diesem Zeitpunkt keine spezifischen Massnahmen mehr zur Schliessung oder Einschränkung des Sexgewerbes erlassen. Erotikbetriebe gehören gemäss Bund zu den öffentlich-zugänglichen Dienstleistungsbetrieben (siehe auch: Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 19. Juni 2020; Änderung vom 13. Januar 2021). Für Erotikbetriebe und die Sexarbeit galten damit die gleichen eingeschränkten Öffnungszeiten wie für andere öffentlich-zugängliche Betriebe. Die eingeschränkten Öffnungszeiten wurden mit den Änderungen der Covid-19 Verordnung vom 24. Februar ab 1. März auf nationaler Ebene aufgehoben.»

Direkter Link zum Expertinnenbericht (procore-info.ch)