Samenspende

SCHWEIZ: REPRODUKTIONSMEDIZINRECHT

2019

Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin, Samenspende, Stellungnahme Nr. 32/2019, Bern 2019.

Die Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin zu ethischen Fragen der Samenspende richtet folgende Empfehlungen an den Schweizer Gesetzgeber: 
– Auch unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare sowie alleinstehende Frauen sollen Zugang zur Samenspende erhalten.
– Sofern eine Spendersamenbehandlung (IUI oder IVF) aus Krankheitsgründen erforderlich ist, sollen die Kosten dafür von der obligatorischen Krankenkasse
gedeckt werden.
– Bereits urteilsfähige minderjährige Personen sollen Auskunft über die Abstammungsdaten verlangen können.
– Die gerichtete Samenspende durch Angehörige und sonstige nahestehende Personen soll erlaubt werden.
– Die gesetzliche Limitierung der Aufbewahrungsfrist für Samenzellen soll aufgehoben werden.
Neben weiteren Empfehlungen an die medizinischen Fachgesellschaften begrüsst und unterstützt die NEK eine öffentliche Diskussion über die Entwicklungen in der Fortpflanzungsmedizin in Verbindung mit der Pluralisierung der Lebensweisen und der Formen von Elternschaft

Direkter Zugang zur Stellungnahme (nek-cne.admin.ch)