Neues Verfahren bei der CEDAW-Berichterstattung für die Schweiz

WELT (CEDAW): BERICHTERSTATTUNG FÜR DIE SCHWEIZ


Von Regula Kolar für die NGO-Koordination post Beijing Schweiz
 

Die Schweiz – wie auch alle anderen Vertragsstaaten – wird von der UNO angehalten, alle vier Jahre über die Umsetzung der CEDAW zu berichten. Mittlerweile befinden wir uns im sechsten Berichterstattungszyklus, der 2020 endet. Mit dem vereinfachten Berichtsverfahren kann sich die Schweiz zum ersten Mal von Anfang an auf die für sie relevanten Bereiche im Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen* konzentrieren.

Mitte November fand in Genf das 76. Pre-Sessional Working Group Treffen des CEDAW-Ausschusses statt, wo er eine Liste von Fragen an die Schweiz, die sog. list of issues prior to reporting LOIPR, verfasste. Die Fragen beruhen auf den Empfehlungen (Concluding Observations), die der Ausschuss als Antwort auf den 4./5. Staatenbericht 2016 abgegeben hatte. Eine dieser Fragen könnte beispielsweise lauten „How is Switzerland integrating gender equality into the new national human rights institution?” Die LOIPR ist für Mitte Dezember angekündigt.
Dieses Vorgehen stellt das sog. vereinfachte Verfahren (simplified reporting procedure) dar, welches bei der Schweiz zum ersten Mal zur Anwendung kommt. Die LOIPR dient als Vorlage für den Staatenbericht. Die Schweiz wird sich also in ihrem nächsten Staatenbericht auf die in der LOIPR vorgebrachten Themen und Fragen konzentrieren können. In den früheren drei Verfahren berichtete die Schweiz in einem ersten Durchgang über die Umsetzung aller CEDAW-Bestimmungen, danach wurde anhand dieses Berichts die "List of Issues" erstellt, und die Schweiz musste jene Fragen in einem zweiten Bericht beantworten.
 
Vom Schatten- zum Alternativbericht
Die NGO-Koordination post Beijing Schweiz hat zusammen mit ihren Mitgliedern und weiteren Organisationen eine zivilgesellschaftliche Eingabe zuhanden des CEDAW-Ausschusses verfasst, die mit möglichst vielen Fragen Eingang in die LOIPR finden soll. Die Eingabe umfasst die vier Schwerpunktthemen GeschlechterstereotypeGender MainstreamingGeschlechtsspezifische Gewalt sowie Frauen*/Frieden/Sicherheit. Aufgrund der Concluding Observations zum 4./5. Staatenbericht hatte sich die NGO-Koordination zu Beginn des neuen Berichterstattungszyklus auf diese vier Themenfelder geeinigt.
Die Simplified Reporting Procedure verändert das Monitoring sowie die Berichterstattung der Zivilgesellschaft wesentlich: Bereits zum Zeitpunkt der Erstellung der LOIPR müssen den zivilgesellschaftlichen Akteur*innen in Abgleichung mit Praxiserfahrung und Expert*innenwissen die Mängel und Lücken bei der Umsetzung der CEDAW durch die Schweiz bekannt sein. Das Monitoring für den Schattenbericht muss nun bereits viel früher durchgeführt werden; die grundlegende Arbeit für die einzelnen Organisationen fällt rund um die LOIPR und nicht mehr für den Schattenbericht an.
Das vereinfachte Verfahren hat für die Zivilgesellschaft den grossen Vorteil, dass sie viel besser vorhersehen kann, wie der Staatenbericht ausfallen wird, da sie von vornherein weiss, worüber die Schweiz Rechenschaft ablegen muss. Der zivilgesellschaftliche Bericht wird also künftig vielmehr einen Alternativ- als einen Schattenbericht darstellen
Organisationen, die sich nachträglich beim Alternativbericht einbringen möchten, sind herzlich willkommen und können sich direkt unter info@postbeijing.ch melden.

Direkt zur NGO-Koordination (postbeijing.ch)