Diskussionsrunde zum Thema: 'Postkategorial Denken: Wie können Asylrecht und Antidiskriminierungsrecht voneinander lernen?'

DEUTSCHLAND: VERANSTALTUNGSREIHE KOLLEKTIV DISKUTIEREN

«Differenzdilemma und Intersektionalität geben die Stichworte: Mit dem Recht gegen Ausgrenzungen anzugehen, kann Kategorien und Alltagswissen fortschreiben, die diese Ausgrenzungen begründen. Funktionieren Ausgrenzungen mehrdimensional, kann Schutzbedürftigkeit juristisch vielleicht gar nicht erfasst werden. Das sind Herausforderungen, die feministische Rechtswissenschaften und Legal Gender Studies seit Jahrzehnten beschäftigen. Neben Problemdiagnosen geht es um Wege aus dem Dilemma. Ein aktuell zentraler Vorschlag ist das postkategoriale Antidiskriminierungsrecht (ADR). Die hier diskutierte These: Das Asylrecht könnte ein profunder Gesprächspartner für ein solches postkategoriales ADR sein. Seine Rechtsgrundlagen enthalten spezifische Anhaltspunkte für eine intersektionale und struktursensible Praxis. Im Vergleich zum ADR sind postkategoriale Perspektiven im Asylrecht bisher aber kaum wissenschaftlich diskutiert. In diesem Sinn: Wie können Asylrecht und Antidiskriminierungsrecht voneinander lernen?»

Direkter Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung vom 18.03.2021 (recht-geschlecht-kollektivitaet.de)