Insbesondere bei einer «Aussage gegen Aussage»-Situation ist die erneute Zeugeneinvernahme im Berufungsverfahren notwendig

SCHWEIZ: VERTEIDIGUNGSRECHTE IM STRAFVERFAHREN VS. OPFERSCHUTZ

Bundesgericht, 17. Februar 2021 (6B_1087/2019)
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines u.a. wegen Förderung der Prostitution verurteilten Angeklagten gut, weil das Berufungsgericht dessen Opfer im Berufungsverfahren nicht erneut angehört, sondern sich auf die Vorakten gestützt, und damit auf eine unmittelbare Beweisabnahme verzichtet hatte.

Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) schreibt dazu im Newsletter 6/2021: Für viele Betroffene «bedeutet die Situation als Privatklägerin eine noch höhere Belastung, da sie immer und immer wieder die Ausbeutungsgeschichte bei den Befragungen erzählen müssen - dies zusammen mit der Angst, von der Täterschaft heimgesucht oder angegriffen zu werden. Laut eines neuen Bundesgerichtsurteils vom Februar 2021 wird diese Pflicht zusätzlich verschärft. Die mündliche Befragung wird darin als notwendig erachtet, da es sich um eine unmittelbare Abnahme eines Beweismittels handle. Der Opferschutz aber ist ebenso Pflicht der Gerichte. Kann er so eingehalten werden?»

Direkter Zugang zum Bundesgerichtsurteil (bger.ch)
Direkter Zugang zum Newsletter FIZ 6/2021 (Artikel: Vor GerichtGerechtigkeit gefordert) (Newsletter FIZ)

FRI - Gender Law Newsletter 2021#3 - IV.9