Verschärfung des Abtreibungsverbots in Polen

POLEN: RECHT AUF ABTREIBUNG

Urteil Verfassungsgericht Polen vom 22. Oktober 2020

Im Urteil des polnischen Verfassungsgerichts wird das bereits restriktive Abtreibungsrecht weiter verschärft  das Recht auf Abtreibung wird gar faktisch abgeschafft. Neu sind selbst Schwangerschaftsabbrüche aufgrund schwerer Fehlbildungen gemäss Verfassungsgericht verboten. Das verfassungsmässig garantierte Recht auf Leben werde dadurch verletzt. Bisher gab es vom generellen Abtreibungsverbot drei Ausnahmen: bei Vergewaltigung, Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren und bei einer schwerwiegenden Schädigung des Fötus. Dieses Abtreibungsrecht war ein Kompromiss aus dem Jahr 1993 zwischen der damaligen Regierung und der katholischen Kirche in Polen. Die letzte der drei Ausnahmen wurde nun für verfassungswidrig erklärt. Dies kommt einem Abtreibungsverbot gleich, da von den rund 1100 Abbrüchen im Jahr 2019 97 Prozent aufgrund der schwerwiegenden Schädigung des Fötus gemacht worden sind. Es handelt sich dabei um ein rechtsextremes und enorm frauenfeindliches Urteil. Zehntausende Pol*innen gingen daraufhin auf die Strassen und protestierten gegen den Entscheid. Wir solidarisieren uns mit den Protesten!

Urteilsbesprechung von Anna Rakowska-Trela (verfassungblog.de)
Berichterstattung der WOZ (woz.ch)
Accès direct à l’arrêt (hudoc.echr.coe.int)