Kantonales Streikverbot für Pflegepersonal aufgehoben

SCHWEIZ: STREIKRECHT

Kantonales Streikverbot für Pflegepersonal aufgehoben

BGer, Urteil vom 9. Oktober 2018, 8C_80/2018, Erwägung 4.3.1, zur Veröffentlichung vorgesehen.

Das Bundesgericht entscheidet, dass ein allgemeines gesetzliches Streikverbot für das Pflegepersonal, wie es Art. 68 Absatz 7 des Gesetzes über das Staatspersonal (StPG FR) des Kanton Freiburg im Jahre 2017 neu vorgesehen hatte, unverhältnismässig ist.
Es heisst die Beschwerde zweier Pflegepersonen gut. Nach Art. 28 Abs. 4 BV, der die Voraussetzungen des Streiks definiert, kann zwar gewissen «Kategorien von Personen» das Streiken gesetzlich verboten werden, aber ein generelles Streikverbot für Pflegepersonen stehe in keinem vernünftigen Verhältnis zum angestrebten Ziel: die unverzichtbaren Gesundheitsleistungen für die Bevölkerung sicherzustellen. Ein solches Verbot unterscheide nicht zwischen den verschiedenen Arten bzw. Aufgabenbereichen von Pflegepersonen, nämlich etwa solchen, die für die Gesundheit oder das Leben der Patienten unabdingbar seien und anderen. Dies gelte umso mehr als das StPG FR bereits die rechtma?ssige Ausu?bung des Streikrechts sehr strengen Bedingungen unterworfen habe. Das StPG FR sieht nämlich eine Ausnahme­bestimmung vor, dass das Recht auf Streik beschränkt werden könne, gerade wenn die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit aufrechterhalten werden müsse. Darüber hinaus bestimmten Kategorien von Personen das Streiken ganz zu verbieten, sei nicht notwendig.
Direkter Zugang zum Urteil (bger.ch)