Kein verfassungsmässiges Recht auf einen Frauenstreik

SCHWEIZ: KÜNDIGUNG WEGEN FEMINISTISCHEN ENGAGEMENT

Kein verfassungsmässiges Recht auf einen Frauenstreik

Bezirksgericht Bülach, 22. Dezember 1994 (JAR-1995-169)

Einer Kioskangestellten war im Januar 1992 missbräuchlich u.a. aufgrund ihres gewerkschaftlichen Engagements gekündigt worden. Das Bezirksgericht Bülach stellte jedoch fest, dass eine Kündigung alleine aufgrund der Teilnahme am Frauenstreiktag zulässig gewesen wäre. 
Das Gericht behauptete, beim Frauenstreik 1991 hätte es sich um einen politischen Streik gehandelt und dieser falle nicht unter den Schutz der Koalitionsfreiheit. Deshalb könne sich die Klägerin nicht auf Art. 336 I lit. b OR berufen.
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