Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen

SCHWEIZ: ANNAHME EINES BUNDESGESETZES

Botschaft (18.092) Erwerbsersatzgesetz. Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen.

Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat haben am 18. Dezember 2020 die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes in der Schlussabstimmung beschlossen. Neu soll sich die Dauer der Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung bei einem Spitalaufenthalt des Neugeborenen um die Dauer der Hospitalisierung verlängern. Für eine Verlängerung der Dauer der Ausrichtung der Entschädigung muss das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt ununterbrochen während mindestens zwei Wochen im Spital sein und die Mutter nachweisen, dass sie im Zeitpunkt der Geburt bereits beschlossen hat, nach Ende des Mutterschaftsurlaubs wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Die beschlossene Gesetzesänderung war bereits Thema im NL 2020#02, NL 2016#4 und NL 2017#3.

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