Modernisierung des Erbrechts

SCHWEIZ: ENTWURF DES BUNDESRATES

Vom Bundesrat am 29. August 2018 zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Der Bundesrat strebt eine Reform des Erbrechts an, die darauf abzielt, die heutigen Familienverhältnisse besser zu berücksichtigen. So sollen die Pflichtteile reduziert werden, um dem/der Erblasser*in grössere Freiheit bei der Aufteilung des Vermögens zu gewähren. Ausserdem soll eine Härtefallklausel faktische Lebenspartner*innen vor Armut schützen. Dies soll mit dem im Art. 606a ZGB neu geschaffenen «Unterstützungsanspruch» ermöglicht werden. Faktische Lebenspartner*innen, die während des Zusammenlebens aufgrund von Haushalt, Kinderbetreuung oder Betreuung eines Familienmitglieds auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet haben und beim Erbe dann nicht ausreichend versorgt sind – etwa mit einem Testament oder einem Erbvertrag – werden somit etwas besser gestellt als mit der heutigen Erbregelung.

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