Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister

SCHWEIZ: ANNAHME EINES BUNDESGESETZES

Botschaft (19.081) ZGB. Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister.
Am 18. Dezember 2020 stimmte die Bundesversammlung in der Schlussabstimmung der Änderung des Zivilgesetzbuches zu. Die neue Bestimmung erleichtert es Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechterentwicklung ihren Vornamen und ihr Geschlecht im Personenstandsregister zu ändern. Die neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass eine Erklärung gegenüber den Zivilstandesbeamt*innen genügt.  Es bedarf somit keiner vorgängigen medizinischen Untersuchung oder anderer Vorbedingungen (mehr). Eine solche Erleichterung ist sehr zu begrüssen.

Nachtrag: Wir berichteten bereits im NL 2020#01 über die Botschaft zur Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister. Die durch den Bundesrat in Aussicht gestellte Stellungnahme zur Einführung einer dritten Geschlechtsoption oder gar der Abschaffung der Kategorie Geschlecht in einem Bericht zu den Postulaten 17.4121 und 17.4185 ist (immer) noch nicht erfolgt. Die beiden Postulate sind vom Nationalrat angenommen, jedoch vom Ständerat noch nicht behandelt worden.

Urteil aus Einsiedeln zur Änderung des Eintrags im Personenstandsregister im NL 2020#03
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