Fri Exchange 17 - Modernisierung des Familienrechts: Welche rechtlich geregelten Lebensformen braucht es? Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis

FRI Exchange #17 und Jahresversammlung 2016

28. Mai 2016
Bern, BollWerkStadt

Mit Michelle Cottier, Professorin der Universität Genf, Jeanne DuBois, Rechtsanwältin aus Zürich und Wanda Suter, Friedensrichterin aus Freiburg

Einladungs-Talon Fri Exchange 17

Zusammenfassung:

«Modernisierung des Familienrechts: Welche rechtlich geregelten Lebensformen braucht es? Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis»

Modernisierung des Familienrechts : Von Lebensrealitäten, die den bereits umgesetzten Regeln im Familienrecht hinterher hinken bis hin zu künftigen gesetzlichen Lösungen zur Regelung faktischer Lebensgemeinschaften und zu prozessual-rechtlichen Verbesserungsmöglichkeiten.

Die Sorge um die « vulnerable » Partei bleibt. Sie war der gemeinsame Nenner der Inputreferate aus Wissenschaft und Praxis: Wanda Suter, Friedensrichterin aus der Stadt Freiburg (KESB des Bezirks Saanen), berichtet etwa zur aktuellen Problematik der weggefallenen Vereinbarungen unverheirateter Paare (Kinderunterhalt, Besuchsrecht, aber ggf. auch zu nachpartnerschaftlichen Lösungsansätzen) seit der zivilstandsunabhängigen Gesetzeslösung zur nachparterschaftlichen gemeinsamen elterliche Sorge. Jeanne DuBois, Rechtsanwältin aus Zürich, beschreibt Scheidungsrealitäten in traditionell gelebten Ehen vor dem Hintergrund der neuen Regelung und erzählt etwa von neu genutzen Sparmöglichkeiten, die ein « Homeoffice day » einem geschiedenen Mann mit dreijähriger Tochter die neue Regelung etwa bescheren kann. Michelle Cottier, Professorin von der Universität Genf, plädiert etwa für einen gesetzlich geregelten Lösungsansatz für die Regelung von faktischen Lebensgemeinschaften, der einen Opt-out Lösungenansatz vorsieht. Aus Erfahrung weiss sie aber, dass umfassenden neuen Gesetzeslösungen bezüglich Lebensformen, politische Schranken gesetzt sind. Die Forensikerin betont u.a. deshalb auch immer wieder die Notwendigkeit «kleinerer» prozessualer Verbesserungen: (z.B. vereinfachtes Verfahren für die Geltendmachung von Art. 28b ZGB, oder bei Auflösungen von einfachen Gesellschaften/partnerschaftlichem Stockwerkeigentum). Kontrovers diskutiert wurde etwa die angeordnete Mediation, die von den einen als Zeichen fehlender richterlicher Entscheidungsfreude und von anderen als notwendige Gelegenheit um angehört zu werden, beurteilt wurde.